07.06.2024

Mehrwertsteuerbefreiung bleibt auch im Jahr 2024 bestehen

Seit Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen. Wer sich eine Photovoltaikanlage anschafft, zahlt also 19 Prozent weniger als noch im Jahr 2022. Wenn du deine Anlage schon 2022 gekauft hast, kannst du dir die Mehrwertsteuer aber rückerstatten lassen – ebenso wie die Betriebskosten deiner Anlage.

Damit ist der Wegfall der Mehrwertsteuer eine der derzeit attraktivsten Photovoltaik-Förderungen in Deutschland. 

Für welche Photovoltaikanlagen gilt die Mehrwertsteuerbefreiung?

Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt der Kauf und die Installation einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer. Diese Steuerbefreiung gilt ohne Einschränkungen für PV-Anlagen bis 30 kWp, sowie für Speicher.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) wurde § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der Absatz 3 hinzugefügt. Danach unterliegt die Lieferung und Installation einer Solaranlage auf einem Wohngebäude nun einem ermäßigten Steuersatz von 0 Prozent.

Es gibt grundsätzlich nur zwei Voraussetzungen:

Die Solaranlage muss “auf oder in der Nähe von Privatwohnungen […]” installiert werden. Zu “Privatwohnungen” gehören für das Gesetz auch Einfamilienhäuser. Auch Balkonkraftwerke und Anlagen auf Garagen bspw. sind durch “in der Nähe” eingeschlossen. Die Solaranlage muss ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen worden sein. Das Finanzministerium versteht unter “Inbetriebnahme” den Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz.

Auch nachträglich installierte Batteriespeicher sind von der Mehrwertsteuer befreit, wen der Speicher an eine Anlage unter 30 kWp angeschlossen wurde.

Der Batteriespeicher muss zudem dazu bestimmt sein, den produzierten Strom aus der Solaranlage zu speichern. Das bedeutet, er muss mindestens eine Kapazität von 5 kWh aufweisen und fest verbaut sein. Es darf kein mobiler Batteriespeicher sein.

Mehrwertsteuerbefreiung bei Installation vor dem 1.1.2023.

Wenn deine Solaranlage bereits 2022 an das Netz angeschlossen wurde, ist sie nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Für 2022, 2021 oder früher gekaufte Photovoltaikanlagen kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden, wenn der/die Betreibende die Regelbesteuerung statt der Kleinunternehmerregelung gewählt hat.

Um die schon geleistete Mehrwertsteuer wieder zu bekommen, muss die Anlage beim Finanzamt gemeldet werden.

Das geht formlos und per Brief, bei manchen Finanzämtern auch online.

Mehrwertsteuer-Rückerstattung nur mit Regelbesteuerung

Um die Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf den Kauf einer Solaranlage in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, im “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” des Finanzamts nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt zu haben. 

Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer auf deine Einnahmen – im Fall einer Solaranlage für den Eigenverbrauch – zahlen; du kannst umgekehrt aber auch keine Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen. 

Das geht nur mit der Regelbesteuerung, durch die du umsatzsteuerrechtlich dieselben Rechte und Pflichten hast wie jedes andere Unternehmen in Deutschland auch.

Die wichtigste Pflicht dabei ist die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung.

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