16.04.2024

Müssen private Betreiber ihre Photovoltaik-Anlage anmelden?

Damit alle Parteien, Betreiber und Anlagen auf dem Strom- und Gasmarkt in Deutschland ganz- und einheitlich erfassen zu können, gibt es seit dem 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA). Es ersetzt die vor diesem Datum für die Anmeldung von Energieanlagen zuständigen Anlagenregister und das PV-Meldeportal.

Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist nicht nur für Betreiber von Strom- und Gasnetzen, sondern auch für Besitzer privater Anlagen Pflicht, wenn Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Die Anmeldepflicht betrifft darüber hinaus sowohl konventionelle Energieerzeuger als auch Akteure, die mit erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Solarstrom, auf dem Markt vertreten sind. Auch ein Batteriespeicher (Solarenergiespeicher) muss zusätzlich zur Solaranlage separat angemeldet werden.

Diesen Vorgang übernimmt Ensolia für Sie, dies ist in unserem Auftragsumfang mit inkludiert.

einschätzen – prüfen – anmelden


Wie gehen wir als Ensolia vor?

Grundsätzlich beraten wir jeden potenziellen Kunden, der eine Photovoltaikanlage von uns installieren lassen möchte, ob sich für ihn die Installation einer eigenen Solaranlage wirtschaftlich auszahlt. Faktoren wie die Ausrichtung, Größe und Beschaffenheit des Dachs, der durchschnittliche Stromverbrauch, die Gegebenheiten vor Ort geben Aufschluss, ob eine PV-Anlage rentabel sein wird.

Fallen die Rentabilitätsberechnungen positiv aus, stellen wir in Ihrem Auftrag bei dem für die Region zuständigen Netzbetreiber einen Antrag auf eine Netzverträglichkeitsprüfung - das so genannten "Anschlussbegehren". Für deren Durchführung hat der Netzbetreiber in der Regel bis zu acht Wochen Zeit. Erst wenn auch hier die Zustimmung erteilt wird, sollte die PV-Anlage installiert werden.

Die Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister erfolgt im Idealfall wenige Tage vor der Inbetriebnahme der Anlage.

Wird die Anlage durch Ensolia in Betrieb genommen, erstellen wir ein Inbetriebnahmeprotokoll, das den Vorgang unter Anwesenheit von Zeugen und gegebenenfalls mit Fotos dokumentiert. Ohne ein solches Protokoll kann die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz nicht genehmigt werden.


Solaranlagen registrieren

Die Registrierung einer Photovoltaik-Anlage ist kostenlos und muss nicht persönlich vorgenommen werden. Wir registrieren in ihrem Auftrag die Anlage im Marktstammdatenregisters.

Wichtiger Fakt: Die Solaranlage muss fristgerecht angemeldet werden

Die Anmeldung einer PV-Anlage muss fristgerecht erfolgen, das gilt auch für den Batteriespeicher (Solarspeicher). Hier ist das Datum der Inbetriebnahme entscheidend. Wer seine Solaranlage nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld und dem Verlust der Vergütung, die es gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Photovoltaik-Anlagen gibt, sanktioniert werden.

Die nachstehenden Fristen sind zu beachten:

EEG-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31. Januar 2021 registriert worden sein.

EEG-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage registriert worden sein.

Bei EEG-Anlagen, die bereits zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 registriert wurden, müssen lediglich fehlende Daten im Webportal nachgetragen werden.

Welche Solaranlagen müssen nicht registrieren werden?

Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Anlagen, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind – sogenannte Inselanlagen.

Ensolia meldet Ihre Solaranlage in Ihrem Namen beim Netzbetreiber an.

Die Einspeisevergütung für den eingespeisten Überschussanteil bekommt man erst, wenn die Photovoltaik-Anlage bei Netzbetreiber angemeldet wurde.

Dafür muss ihm nach erfolgter Netzverträglichkeitsprüfung zum einen das Inbetriebnahmeprotokoll vorliegen und zum anderen die Meldebescheinigung der Bundesnetzagentur für die Solaranlage.

Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Planung Ihrer Solaranlage!

Ihr Ensolia-Team

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