08.03.2023

Photovoltaik und Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales, behördliches Register für alle Energieerzeugungsanlagen. Die Registrierung ist kostenlos und für alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen verpflichtend. Dies muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme geschehen. Nicht registrierte Anlagen können Einbußen bei der Einspeisevergütung haben. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen in der Regel nicht registriert werden. Das Unternehmen Ensolia übernimmt für seine Kunden den gesamten Registrierungsprozess und stellt eine korrekte Eintragung sicher.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.
Für viele energiewirtschaftliche Prozesse stellt das einheitliche und vollständige Register eine Vereinfachung und eine deutliche Steigerung der Datenqualität dar. Behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das MaStR dient damit auch der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen bei den zahlreichen Meldepflichten.

Kostet eine Registrierung Geld?
Nein. Die Registrierung ist gebührenfrei, insbesondere erhält man keinen Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur. Wenn man zur Registrierung die Unterstützung eines Dienstleisters in Anspruch genommen hat, dann können hierfür Kosten entstehen, für die Sie vom Dienstleister eine Rechnung erhalten. Bei Ensolia ist diese Dienstleistung in unserem Angebot integriert und Sie als unser Kunde erhalten keine gesonderte Abrechnung für die Registrierung.

Verpflichtend zu registrierende Stromerzeugungsanlagen
Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum und unabhängig davon, ob für den Strom eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG in Anspruch genommen wird. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.

Bei Ensolia:

  • Solaranlagen
  • Stromspeicher

Sowohl Solaranlage wie auch Stromspeicher müßen separat angemeldet werden.

Bekomme ich eine Registrierungsbestätigung?
Nach der vollständig durchgeführten Registrierung Ihrer Anlage bekommen Sie angezeigt, dass die Registrierung erfolgreich abgeschlossen ist. Sie können sich eine Registrierungsbestätigung für die registrierte Einheit anzeigen lassen und als Dokument herunterladen.
Ensolia sendet Ihnen als unser Kunde die PDF-Bestätigung automatisch für Ihre Unterlagen zu.
Gibt es eine Frist für die Registrierung?
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt für alle Anlagen, die ab Februar 2019 an den Start gegangen sind. Sie können Ihre geplante Anlage auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren. Erfolgt die Eintragung nicht fristgemäß, kann vom Netzbetreiber die Auszahlung der Einspeisevergütung solange zurückgehalten werden, bis die Eintragung erledigt und ein Nachweis vorgelegt wird.


Müssen Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte (Wallbox) registriert werden?

Auch Ladesäulen/Ladestationen/Wallboxen müssen nicht im MaStR registriert werden. Bei Ladepunkten handelt es sich um Stromverbrauchseinheiten. Diese müssen nur dann im MaStR registriert werden, wenn sie an die Hoch- oder Höchstspannungsebene angeschlossen sind. Dies ist bei Ladepunkten in der Regel nicht der Fall.

Wir von Ensolia übernehmen für Sie alle Punkte der Komplexität für die Registrierung Ihrer neuen Solaranlage. Ensolia stellt sicher das was installiert wurde, bei dem Energieversorgungsunternehmen angemeldet wird und im Marktstammdatenregister registriert wurde übereinstimmend ist. Jetzt in 2 Minuten ihre neue Solaranlage konfigurieren.

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